Aktuelle Informationen
Wann: 06. bis 10. Juni 2022 von 9:00 – 16:30 Uhr
Wo: FC Phönix München, Langkofelstr. 3
Für wen: U6-U15
Kosten: 177 € für Kinder 167 € für FCP Mitglieder
Leistungen:
tägliches Training
Mittagessen, Getränke und täglich frisches Obst,
Training in kleinen Gruppen (max. 12 Kinder pro Trainer)
Einen Fußball
Typischer Camptag:
Ab 9:00 Uhr Betreuung
09:30 – 11:30 Trainingseinheit z.B. Technik, Tricks,
Koordination, Torschuß
11:30 – 12:30 Mittagessen
12:30 – 13:30 Nachmittagsbetreuung z.B. Witze- &
Quizrunde, Englischtalk, Minispiele…
13:30 – 14:15 Trainingseinheit
14:15 – 16:30 Abschlussturnier
Anmeldeschluss ist der
25.05.2022.
Ansprechpartner:
Michael Kaltner
Tel. 0151 / 1471 1035
Die dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (Bildmitte vorne), der Vorsitzende des Bezirksausschusses Berg am Laim, Alexander Friedrich
(ganz links), und Alt-Oberbürgermeister Christian Ude (zweiter von rechts) machten sich beim FC Phönix ein Bild vom Rasen.
Die Umwandlung eines Ascheplatzes in einen Kunstrasenfeld wurde bei dem Termin bestätigt. (Quelle Hallo-Ramersdorf-Perlach-Berg-am-Laim-27.10.2021)
Datum | Tag | Anpfiff | Platz | Phönix | Gast | Schiedsrichter | Ergebnis |
---|---|---|---|---|---|---|---|
14.05.2022 | Samstag | 10:00h | -Hauptplatz | U10/1-Jugend | TSV Poing U10 | ? | 3:15 |
14.05.2022 | Samstag | 14:00h | -Hauptplatz | U15-Jugend | TSV Trudering U15/2 | BFV | 7:0 |
14.05.2022 | Samstag | 15:30h | -Verschoben auf 2.6.22 | U17-Jugend | TSV Zorneding | BFV | verlegt |
15.05.2022 | Sonntag | 9:00h | Spiel abgesagt | U12/2-Jugend | SV DJK Taufkirchen | ? | verlegt |
15.05.2022 | Sonntag | 10:30h | -Hauptplatz | U10/2-Jugend | SVN München U10 | ? | 4:5 |
15.05.2022 | Sonntag | 12:30h | Spiel abgesagt | 2. Herren | SV Zamdorf 2 | BFV | X:0 |
15.05.2022 | Sonntag | 15:00h | -Hauptplatz | 1. Herren | TSV Grafing | BFV | 1:1 |
15.05.2022 | Sonntag | 17:00h | -Nebenplatz | U14/1-Jugend | TSV Trudering U14/2 | BFV | 11:1 |
16.05.2022 | Montag | 19:00h | - | Senioren B | FC Türk Sport Garching | BFV | 3:3 |
18.05.2022 | Mittwoch | 18:00h | Hauptplatz | U12/1-Jugend | SpVgg Unterhaching U12-1 | BFV | 4:0 |
21.05.2022 | Samstag | 9:00h | F-Platz | U9/1-Jugend | FC Perlach U9 | kein SR | - |
21.05.2022 | Samstag | 9:00h | Michaeli Gymnasium | U8/2-Jugend | FC Stern U8 | kein SR | - |
21.05.2022 | Samstag | 10:00h | -Nebenplatz | U10/1-Jugend | FC Stern U10 | ? | - |
21.05.2022 | Samstag | 11:00h | -Nebenplatz | U11/3-Jugend | TSV Feldkirchen U11-2 | ? | - |
22.05.2022 | Sonntag | 18:30h | -Hauptplatz | U15-Jugend | SVN München U15 | BFV | - |
22.05.2022 | Sonntag | 11:00h | -Nebenplatz | U12/1-Jugend | TSV Moosach-Hartmannshofen U12 | BFV | - |
22.05.2022 | Sonntag | 10:00h | -Nebenplatz | U10/2-Jugend | DJK Fasangarten U10-2 | ? | - |
22.05.2022 | Sonntag | 12:30h | -Hauptplatz | 2. Herren | TSV Trudering II | BFV | - |
22.05.2022 | Sonntag | 15:00h | -Hauptplatz | 1. Herren | TSV Ebersberg | BFV | - |
22.05.2022 | Sonntag | 17:15h | Nebenplatz | U14/1-Jugend | TSV Turnerbund U14 | BFV | - |
Information zum Corona Virus
Liebe Mitglieder,
wir versuchen euch hier über die Entwicklungen des Sportbetriebs vor dem Hintergrund der CORONA-Pandemie auf dem Laufenden zu halten. Da wir nur unregelmäßig und in in Ausschnitten informieren gilt grundsätzlich die aktuelle Vorgabe der Staatsregierung Bayern und der Stadt München.
Update vom 04.04.2022
Ab dem 03.04 entfallen alle Auflagen auf der Anlage.
In der aktuellen 16. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind in §1 folgende Allgemeine Verhaltensempfehlungen niedergeschrieben:
• Gebot von 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
• Ausreichende Handhygiene
• Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
• Ausreichende Belüftung in Innenräumen
• Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.
Update vom 04.03.2022
Änderungen zu Sportausübung Gebiet Stadt München
Ergänzung zur 15.Bayambl 15.02.22, Ergänzend BLSV Handlungsempfehlungen vom 16.02.2022, Bestätigt Stadt München, Referat Bildung+Sport, per E-Mail vom 16.02.22 (Download der aktuellen Regelungen: 1. Sport und Zuschauer 2. Vereinsheim
Für die eigene Sportausübung sowie Trainer- und Betreuer*innen in allen Sportanlagen gilt die 3G-Regelung.
- Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur für Personen die geimpft, genesen oder getestet sind, gestattet. Kinder unter 14 Jahren UND minderjährige Schüler*innen stehen getesteten Personen gleich.
- Außerhalb der eigenen Sportausübung (Zuschauer, Besucher, Begleitpersonen) gilt die 2G-Regelung.
- Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur für Personen die geimpft, genesen oder unter 14 Jahre alt sind, gestattet.
- Unabhängig vom Impfstatus haben minderjährige Schüler*innen Zugang zu den Sportstätten.
Als Testnachweis zugelassen sind:
• ein PCR-Test oder PoC-PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
• ein PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
• ein zugelassener Selbsttest, der vor höchstens 24 Stunden unter Aufsicht durchgeführt wurde
Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.
Maskenpflicht
- In Gebäuden, Räumen und bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel außerhalb der eigenen Sportausübung gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Die Maskenpflicht entfällt:
- während der eigenen Sportausübung
- an einem festen Steh- oder Sitzplatz solange ein Abstand von mindestens 1,5m zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören eingehalten werden kann.
Von der Maskenpflicht befreit sind:
- Kinder unter 6 Jahren
- Personen die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (Nachweis erforderlich)
- Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren genügt das Tragen einer medizinischen Maske.
Kapazitätsbeschränkungen
- Sportstätten dürfen nur mit 50 Prozent der regulären Kapazität genutzt werden. Für die Schulsporthallen des Referats für Bildung und Sport werden daher folgende Höchstpersonenzahlen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb festgelegt:
- Kleinsporthalle: 40 Personen
Infektionsschutzkonzepte
- Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen ist ein individuelles Infektionsschutzkonzept zu erstellen und zu beachten.
- Dieses Konzept ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
- Für den Bereich der Münchner Schul- und Bezirkssportanlagen wird diese Verpflichtung auf den Veranstalter übertragen.
- Wir bitten Sie im Interesse aller, die geltenden Vorgaben zu beachten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorgaben der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können.
Die Vorstandschaft des FC Phönix München wird die Einhaltung der Auflagen per Stichprobenkontrolle ermitteln. Mögliche Verstöße und zu zahlende Ordnungswidrigkeiten legt der FC Phönix München auf den jeweiligen Übungsleiter*in/Verantwortlichen um, Vereinshaftung wird ausgeschlossen.
Update vom 01.01.2022
Änderungen zu Sportausübung Gebiet Stadt München Ergänzung zur 15.Bayambl 23.11.21
Gültig Stand 26.11.2021 bis zumindest 15.12.2021 Ergänzend BLSV Handlungsempfehlungen vom 25.11.2021 Bestätigt Stadt München, Referat Bildung+Sport, per E-Mail vom 26.11.21
Zusammenfassung:
Vorgaben gelten generell, also für Sport im Freien und Sport in geschlossenen Räumen
- Erlaubt nur für Personen 2G+ (Geimpft, Genesen UND Getestet)
- Kinder unter 6 Jahren ohne jegliche Auflagen
- Kinder 6 bis 12 Jahre Auflage „getestet in Schulen“
- Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre, vorläufig gültig bis 31.12.21, kein 2G nötig, solange Schüler*innen mit Schultests
- Ehrenamtliche Übungsleiter*innen benötigen nur 2G, Tests nicht erforderlich
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bis zum Erreichen des Übungsplatzes, bei der Sportausübung KEINE Maskenpflicht
Konkret: alle Gymnastikteilnehmer und Fußballer*innen dürfen auch in der Halle zu jeglicher Sportausübung die Maske abnehmen - Abfrage und Ausschluss bei Symptomen und A-Kontakten
- Hotspot-Regelung ab Inzidenz 1.000: Absage aller Aktivitäten
Änderungen von Auflagen werden vom Verein veröffentlicht. Verantwortlich für die Überwachung der Vorgaben: Übungsleiter*in
Zugang zu allen Sportstätten ausschließlich Übungsleiter*innen und Aktive, keine Zuschauer, keine Eltern.
Eltern im Mutter-Kind-Turnen gelten als Aktive, müssen entsprechende Vorgaben gemäß obiger Tabelle erfüllen.
Pandemieauflagen 13.11.2021 –
1. Die Vorstandschaft gestattet weiterhin den Tagesbetrieb sowie Veranstaltungen im Vereinsheim unter den jeweils gültigen Pandemieauflagen.
2. Alle Veranstaltungen sind zwingend per Kontrolle durch Abteilungsleiter*in / Trainer*in / Übungsleiter*in – im folgenden Veranstalter*in genannt – nur mit Zutritt unter 2G-Bedingungen „Geimpft/Genesen“ mit Zertifikat erlaubt. Dies gilt ausdrücklich für alle Teilnehmer*innen mit Beginn des 13.Lebensjahres. Sämtliche Tests wie PCR oder „Schülertests“ bei Kindern ab dem 13.Lebensjahr erlauben keinen Zugang. Es werden keine Ausnahmen erteilt.
3. Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung unterliegt der Registrierungspflicht. Erwachsene ab 18.Jahren können dies über den ausgehängten QR-Code per Handy machen, für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche sind Teilnehmerlisten zu erstellen. Es muss eine Kontaktnachverfolgung gewährleistet sein. Teilnehmerlisten müssen mindestens 4 Wochen aufgehoben werden und auf Verlangen der Vorstandschaft oder Corona-Beauftragtem vorgelegt werden. Für die Überwachung der Registrierung ist der/die Veranstalter*in verantwortlich.
4. Betreiber*in des Vereinsheimes unterliegen und verpflichten sich zu Tests gemäß Auflagen der Gastronomie.
5. Die Vorstandschaft behält sich vor, auch kurzfristig bei Änderungen der Rechtslage die Auflagen anzupassen, bis hin zu einer kompletten
Schließung des Vereinsheimes.
Die Regelung gilt auch für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren. (2G) (ausgesetzt vom 11.11.-31.12.2021)
ACHTUNG ERGÄNZUNG vom 09.11
- Ausnahme (ab 11. November): Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc
Für Trainer*innen bleibt 2G-Regelung – hier gibt es keine Ausnahme.
Kontrollen in den Hallen können jederzeit erfolgen vom Hausmeister, der Schulleitung, und dem Sportreferat.
Dies bedeutet konkret folgende Maßnahmen:
1. Jede/r Spieler*in muß Euch EINMALIG einen gültigen Schülerausweis oder eine Schulbestätigung zeigen. Die Jungs und Mädels werden in der Schule regelmäßig getetstet, die Vorlage des Schülerausweises bezeugt uns diese Tests. Ihr müsst das nicht fotografieren oder Aufheben. Letztlich gehen wir jedoch bis zur U15 davon aus, dass jeder Aktive in die Schule geht, auch wenn er keine Schulbestätigung erhalten haben sollte, ab der U17 müssen wir das aber wirklich kontrollieren, hier kann es schon Spieler geben, welche z.B. in einer Ausbildung sind.
2. Es bleibt dabei – Aktive mit Covid-Symptomen bleiben zu Hause, ebenso natürlich auch alle mit offizieller Quarantäneanordnung oder Kontakt A – also z.B. einen aktiven Fall in der Schulklasse oder Familie. Das gilt in der Halle noch mehr als draußen! Ihr habt dies vor jedem Training abzufragen.
3. Auch Trainer unterliegen der 3G-Regelung! Wer nicht geimpft oder genesen ist und dies auf Nachfrage nachweisen kann, darf ein Training nur abhalten mit einem gültigen, max. 24 Stunden alten Test, minimum bestätigter Schnelltest aus einer Apotheke oder einem Testzentrum.
Die Hallen haben wir ab KW45, also nach den Herbstferien startend ab 08.November.
Die wichtigsten Regeln der Hygieneschutzverordnung des FCP in der Übersicht:
- Betreten der Anlage für Aktive und Zuschauer ohne Registrierung und ohne Maske. Höchstzahl 1.000 Personen.
- Positiv getestete Personen, Kontakt A Personen, Personen mit Quarantäneanordnung haben keinen Zugang.
- Aktive sind vor Beginn der Übungseinheiten auf Covid-Symptome abzufragen und ggf. aus der Übungseinheit zu entfernen.
- Betreten des Gebäudes GENERELL nur mit Mund-Nasenschutz.
- Betreten der Kabinen nur für Aktive und Trainer, keine Zuschauer oder Eltern. Dito nur mit Mund-Nasenschutz (Ausnahme Duschen).
Registrierungspflicht für Aktive/Betreuer ist bei Training und Spiel nicht mehr erforderlich, dito keine 3G-Regelung. - Für die Durchführung von Übungseinheiten in der Gymnastikhalle gilt die 3G-Regelung. Teilnahme nur für Personen
– Geimpft / Genesen / Getestet mit entsprechenden Nachweisen
– Registrierungspflicht per Handy mit den ausgewiesenen Tools oder über Teilnehmerlisten durch die Übungsleiter/innen -
Kinder unter 6 Jahren, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler*innen sind von der Vorlage eines Testnachweises befreit.
- Besuch des Vereinsheims – siehe Punkt 6 – nur mit Registrierung über die ausgewiesenen Tools und 3G-Regelung sowie Tragen
eines Mund-Nasenschutz bis zum Sitzplatz.
Auf der Terrasse bleibt die Registrierungspflicht beim Verweilen für die Bewirtung, es entfällt aber die 3G-Regelung und das Tragen
eines Mund-Nasen-Schutz.
Bitte beachtet ALLE ab sofort diese Vorgaben.
Das geamte Hygieneschutzkonzept könnt ihr hier herunterladen: Hygienschutzkonzept FC Phönix
Auzug aus der Umsetzung der neuen Infektionsschutzverordnung Bayern für die Stadt München:
Seit 23. August ist die Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, mit der die Bund-Länder-Beschlüsse vom 10. August für Bayern umgesetzt werden.
Daher gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene) ab sofort zusätzlich:
- bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen
- für die Innengastronomie
- für Indoor-Sport und kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden
- …
Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen – wobei die Ausnahmeregelung für Schüler*innen auch in den Ferien gilt.
Für den FC Phönix gelten zudem folgende Regelungen:
Vereinsheim:
- Die 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene) gilt jetzt für die Innengastronomie.
- Seit 26.8. dürfen sich aufgrund der neuen Inzidenzeinstufung über 50 maximal 10 Personen aus drei Haushalten gemeinsam aufhalten. (Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet)
- Derzeit entfällt in München beim Besuch der Außengastronomie die Testpflicht
Turnhalle:
- DERZEIT IN MÜNCHEN GÜLTIG: Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr ist Sport in geschlossenen Räumen nur mit Testnachweis erlaubt; unter freiem Himmel ist die Sportausübung ohne Testnachweis gestattet.
- NEU SEIT 23.8.: Die 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene) gilt jetzt für Indoorsport
Ab Montag, 7. Juni 2021 entfällt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 die Gruppenobergrenze (bislang 25 Personen) für das Mannschaftstraining. In Gebieten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.
Gestattet ist mit Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV) auch die Sportausübung in geschlossenen Räumen unter denselben Rahmenbedingungen.
Bei Sportveranstaltungen im Freien sind ab Montag (7. Juni) 500 Besucher*innen erlaubt, wenn diesen feste Sitzplätze zugeordnet werden können. Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer*innen im Rahmenkonzept nach der Größe der jeweiligen Sportanlage sachgerecht begrenzt. Der BFV rät den Sportanlagenbetreibern dazu, die Begrenzung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Vorfeld abzustimmen. In der Zuschauerfrage bedarf es bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 eines Testnachweises der Besucher*innen.
Genesene und vollständig Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. Tests, die zum Beispiel in Schule, KiTa oder Arbeitsstätte durchgeführt werden, sind ab Montag ebenfalls als Nachweis zulässig.
Hier findet ihr unser Rahmenhygienekonzept.
- Aufgrund der Inzidenzeinstufung „unter 50“ entfällt die Testpflicht für den Besuch von Fitnessstudios oder Sportveranstaltungen unter freiem Himmel. Auch beim kontaktfreien Sport im Innenbereich und beim Kontaktsport (z.B. Fußball oder Basketball) unter freiem Himmel mit maximal 25 Personen besteht keine Testpflicht mehr.
Das ist eine erfreuliche Änderung vor allem für den Bereich der Ü14 aufwärts, da hier eigentlich nur Gruppen zu 10 Personen von der Staatsregierung angedacht war, die Stadt München aber die Genehmigung für Gruppen zu 25 Personen erhalten hat.
Achtung: es bleiben die Regelungen:
1) Registrierungspflicht für Kontaktnachverfolgung –> per ACT! Barcode-Scannung oder Listen der Trainer
2) Abstandsregeln auf der Anlage
3) Hygieneschutz – Händewaschen, Desinfektion
4) Keine Kabinen, keine Duschen, Gebäude betreten nur mit Mund-Nasen-Schutz für Toilettenbesuche etc.
Somit können wir nun auch INTERNE Spiele bestreiten, also z.B. U11/1 gegen U11/2 etc.
Offizielle Freundschaftsspiele gegen andere Vereine sind aktuell noch nicht erlaubt – sollte sich etwas ergeben, werde ich Euch sofort informieren. Bedeutet weiterhin – ausmachen könnt Ihr Spiele gerne, Termine für Heimspiele in Abstimmung mit mir – ob wir aber dann auch spielen dürfen bleibt offen bis zur Bestätigung der Stadt München.
Spiele an Trainingstagen Montag – Freitag können wir nicht freigeben, die Anlage ist wie immer mit Trainingseinheiten voll.
Sportausübung ist zulässig:
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport im Freien mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Zudem ist ab dem 28. April kontaktloser Sport im Freien für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu fünf Personen gestattet.; Etwaige Anleitungspersonen, also Trainer*innen/Betreuer*innen, dürfen nur dann teilnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, nachweisen können. Vollständig geimpfte Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt.
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport im Freien mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person – max. fünf Personen – (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport im Freien in Gruppen bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Details zur Umsetzung bei uns im Verein folgen !!!
§ 4
Kontaktbeschränkung
(1) 1Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet
- 1.in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person; zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
§ 10
Sport
(1) 1Die Sportausübung ist wie folgt zulässig:
- 1.in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
- Damit gelten für den Trainingsbetrieb beim FC Phönix München wieder die Regelungen des Updates vom 08.03
- KONTAKTFREIES Trainings bis inkl U14 im Aussenbereich ist ab dem 7.4. wieder erlaubt
- Bitte beachtet das immer noch gültige Hygienekonzept. DOWNLOAD
Mitteilung des Bayerischen Fussball Verbandes:
Bis 28. März 2021 ist kontaktloses Fußball-Training wieder möglich. Dies aber nur in definierten und limitierten Gruppengrößen, unter freiem Himmel und unter Wahrung des Mindestabstandes. Entscheidend sind die jeweils aktuellen Sieben-Tages-Inzidenzwerte vor Ort.
DIE SPORTAUSÜBUNG IST WIE FOLGT ZULÄSSIG (GÜLTIG SEIT 8. MÄRZ 2021)
in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt;
in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person – max. fünf Personen – (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
UPDATE vom 08.03.
Gemäß dem Bericht der Bayerischen Staatskanzlei vom 04.03.2021 und dem ergänzendem Erlass der LH München vom 05.03.2021 gilt ab heute für den FC Phönix München folgende Regelung.
Die Details sind in unserem aktualisierten Hygienschutzkonzept ausgeführt: DOWNLOAD
Die Sportanlage des FC Phönix München bleibt für den öffentlichen Publikumsverkehr weiter geschlossen. Das Betreten der Anlage ist nur für Aktive und Trainer erlaubt, welche im Rahmen eines Gruppentrainings durch die Übungsleiter zu festgelegten Zeiten eingeladen werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind Stand 05.03.2021 wie folgt:
1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen
2. Einhaltung des Mindestabstands zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 Metern
3. Ausübung in kleinen Gruppen von bis zu maximal 10 Personen (plus ein Betreuer, halber Platz) bei Inzidenz länger 3 Tage unter 50
4. kontaktfreie Durchführung des Trainings, ausnahmslos keine Kontaktspiele
5. keine Nutzung von Umkleidekabinen
6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
7. keine Nutzungsmöglichkeit der Nassbereiche mit Ausnahme der Toiletten
8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten;
Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, zwingend erforderliche Sportgeräte, bzw. Materialien zu entnehmen oder zurückzustellen
10. keine besondere Gefährdung von Risikogruppen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes.
11. keine Zuschauer, auch nicht Familienangehörige
12. Registrierung der Teilnehmer per Handy über Scannung Barcode ACT! oder Führung von Teilnehmerlisten durch die Trainer
13. Bei Inzidenz >50 länger drei Tage ist dieses Training nur mehr für Teams der Altersgruppe bis 14 Jahre genehmigt, Training für U16, U17, U19 und Damen/Herren-Teams wird eingestellt. Gleichzeitig können die Gruppen der Teams U15 dann auf eine maximale Größe von 20 Teilnehmern erhöht werden.
UPDATE vom 9.02.
Information des BLSV zur Vereinsmitgliedschaft und Mitgliedsbeiträgen
Der Mitgliedsbeitrag dient in der Regel insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs
zu decken. Diese Beiträge sind knapp kalkuliert und berücksichtigen vor allem die Kosten, die ganzjährig anfallen. Die Teilnahme am Sportbetrieb stellt dabei nur einen Teil der mitgliedschaftlichen Rechte dar. Das Mitgliedschaftsverhältnis unterliegt keinem Verbrauchervertrag, der mit Zahlung des Beitrags eine Gegenleistung im herkömmlichen Sinne erfordert.
Die Beitragspflicht in einem gemeinnützigen Verein ist eher als Teil der Förder- und Treuepflicht zu betrachten. Im Regelfall sollte die Solidarität der Mitglieder zu ihrem Verein in schweren Zeiten so selbstverständlich sein, dass die Existenz des Vereins nicht in Gefahr gerät.
Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern oder zurück zu erstatten. Argumentativ kann dabei sicherlich angebracht werden, dass ein gemeinnütziger Verein grundsätzlich Beiträge nicht zurückerstatten darf, da sich dies schädigend auf die Gemeinnützigkeit auswirken kann und im Normalfall dazu keine rechtliche Grundlage in der Vereinssatzung gegeben ist.
Bei Kursen, für die ein gesonderter Kursbeitrag fällig wird, oder bei einem vom Verein unabhängig nutzbaren Zusatzangebot, wie einem Fitnessstudio oder einer Kletterhalle, ist der Beitrag (anteilsmäßig) zurückzuzahlen.
Das gesamte Dokument befindet sich hier: LINK
Der BFV informiert:
Formaler Akt in Zeiten von Corona: Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat infolge des bis mindestens 14. Februar 2021 von Bund und Ländern verlängerten Lockdowns beschlossen, dass der „allgemeine Wettkampf-Spielbetrieb pandemiebedingt ab dem 1. Februar 2021 bis auf Weiteres ausgesetzt wird“.
Der Beschluss hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 1. Februar 2021 die noch offenen Sperren von Spieler*innen sowie die sechsmonatige Inaktivitäts-Frist für Spieler*innen bei einem Vereinswechsel unterbrochen werden. Endpunkt der Aussetzung wird der Tag sein, an dem der Vorstand die Fortsetzung des allgemeinen Spielbetriebes beschließt.
UPDATE vom 1.12.
Heute tritt die 9. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9.BayIfSMV) in Kraft LINK.
Diese gilt bis einschliesslich 20.12.2020. Demnach sind weiterhin sämtlicher Indoor und Outdoor Sportanlagen für den Amateur Vereinssport geschlossen zu halten. Individualsport darf ebenfalls weiterhin weder auf auf Sportanlagen noch Indoor stattfinden. Damit ist ein Sportbetrieb auch auf unsere Anlage weiterhin nicht erlaubt. Unsere Trainer/Übungsleiter versuchen den Kontakt zu den Sportlern über Online-Angebote aufrecht zu erhalten.
Der genaue Wortlaut aus §10 Absatz 1 und 3 ist wie folgt:
(1) 1Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. 2Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. 3Abs. 2 bleibt unberührt.
(2) ….
(3) 1Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt. 2Abs. 2 und § 18 bleiben unberührt.
UPDATE vom 16.11
Die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8.BayIfSMV) wurde im §10 Sport angepasst und lautet nun wie folgt:
§ 10 Sport
(1) 1Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. 2Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. 3Abs. 2 bleibt unberührt.
1. Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.
2. Es erhalten nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
3. Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist.
Das aktuell gültige Rahmenhygienekonzept Sport ist hier zu finden:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-534/
UPDATE vom 30. Oktober
Info des BLSV:
„Aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung heute umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 2. November.
So wurden in der heutigen Ministerratssitzung folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:
• Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
• Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
• Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
• Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten
werden.
• Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.“
Diese Maßnahmen werden bei uns auf der Anlage 1:1 umgesetzt. Die Sportanlage ist den gesamten November geschlossen
UPDATE vom 18. September
Der Wettkampfspielbetrieb (Meisterschaft, Pokal, etc.) ist ab dem 19. September wieder erlaubt. Dabei gilt analog zum Kulturbetrieb die Zuschauerzahl von maximal 400 Personen. Es können bis zu 400 Zuschauer zugelassen werden, sofern diese alle auf zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen untergebracht werden. In allen andern Fällen sind maximal 200 Zuschauer zugelassen.
Für den Besuch auf der Anlage des FC Phönix München hat unser Corona Beauftragter M. Sperk ein entsprechndes Regelwerk erstellt, das unbedingt zuu beachten und einzuhalten ist.
Die Regeln findet ihr hier: LINK
UPDATE vom 17. August
Aktuelles FCP Hygienekonzept zum Spiel- und Trainingsbetrieb
Testspiele sind wieder erlaubt, ebenso der Zutritt von Eltern um dem Trainings- und Testspielbetrieb ihrer Kinder zusehen zu können. Die genaue Regelung wurde von unserem Corona Beauftragten Michael Sperk für den FC Phönix München angepasst und ist hier zu finden: ELTERNBRIEF
UPDATE vom 7. Juli
Nach der heutigen Sitzung des Ministerrats in der Bayerischen Staatskanzlei hatte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) die erwarteten, sehr guten Nachrichten für die bayerischen Amateurfußballklubs parat. Kontaktsport, also reguläres Mannschaftstraining, wird ab dem morgigen 8. Juli wieder erlaubt. Dies gilt allerdings vorerst nicht für Wettkämpfe, sondern nur für Mannschaftstrainings-Einheiten. Vereinsveranstaltungen wie Jahreshauptversammlungen dürfen ab dem 8. Juli im Innenbereich wieder mit maximal 100 Teilnehmern stattfinden, im Freien – also im Außenbereich – mit jetzt maximal 200 Teilnehmern. Die Maximalgrenze an Teilnehmern wird hier also verdoppelt.
UPDATE vom 5. Juni:
Nach Beratung der Jugendleitung mit dem Vorstand habven wir uns entschieden, nach den Pfingstferien das Training für das Kleinfeld ebenfalls wieder aufzunehmen. Die Spieler der Großfeldmannschaften haben sich vorbildlich an die Vorgaben gehalten und uns somit Vertrauen in unserem Konzept gegeben.
Nähere Informationen zum Ablauf erhalten die Mannschaften von den jeweiligen Trainern, nachdem diese durch unseren CORONA-Beauftragten Michael Sperk unterwiesen wurden.
Ab 8.6 ist laut der Staatsregierung ein Training über einen halben Platz mit maximal 10 Personen erlaubt. Dies Ganze weiterhin kontaktlos.
Von Seiten der Gymnastik wird aktuell ZUMBA mit Hans im Freien angeboten. Auch hier arbeiten wir kontinuierlich an Möglichkeiten zur Ausweitung des Programms.
UPDATE vom 20. Mai:
Gemäß dem https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_4/true und Erlass der Landeshauptstadt München vom 11.05.2020 sind die Sportanlagen zur Nutzung unter entsprechenden Auflagen wieder freigegeben. Auch dürfen Vereine, sofern sie die Auflagen erfüllen können, wieder einen eingeschränkten Trainingsbetrieb aufnehmen.
Vorstandschaft, Abteilungsleiter und Trainer des FC Phönix München haben die Auflagen in den letzten 8 Tagen sorgfältig geprüft und Pro & Contra für eine Aufnahme des Trainingsbetriebes erörtert. Wir sind als Verein zu dem Entschluss gelangt, dass wir wieder einen Trainingsbetrieb anbieten.
Gründe:
- – Wiedersehensfreude für unsere Aktiven untereinander
- – Sport- und Fitnessangebot für die Aktiven, Spaß am Fußball
- – geregelte Tagesabläufe und Inhalte vor allem für unsere Jugendlichen wieder herstellen
- – Entlastung der Familien und Haushalten durch Freizeitbeschäftigung der Aktiven
Wie geht es weiter?
- Am 20.05 um 17:00h wird der Ausschuss den Platz „coronagerecht“ umbauen.
- Am 21.05 und 22.05g findet ein Probedurchlauf mit der U17/U19 statt. Ggf. wird an dieser Stelle an dem Konzept noch einmal nachgebessert.
- Am Sonntagabend 24.05 werden die Trainer persönlich über die Regeln am Sportplatz unterwiesen. Uhrzeiten folgen noch.
- Ab nächster Woche ist dann die Sportanlage unter den Auflagen für ein Training freigegeben.
Wir (Vorstand/Jugendleitung) sind ständig in Kontakt mit dem BLSV, dem BFV und der LH München. Sollten sich weitere Lockerungen ergeben (teilweise über Medien schon angekündigt), dann werden wir umgehend darauf reagieren. Auch die Einbindung des Kleinfeldes in den Trainingsbetrieb werden wir so schnell wie möglich dann umsetzen.
UPDATE vom 14. Mai:
Wie einige von euch bereits mitbekommen haben, hat die Stadt München die Nutzung der Sportanlagen seit Montag 11.Mai unter Auflagen freigegeben.
Vom BFV wurde eine umfangreiche Handlungsempfehlung erstellt, in der beschrieben ist, unter welchen Voraussetzungen ein Training wieder stattfinden kann.
Den Leitfaden könnt ihr hier einsehen – LINK.
Vorgesehen ist ein Fußball-Training für Altersgruppen U12 und älter, sowie ein Gymnastikprogramm.
Da wir den Trainingsbetrieb nur unter den vom BFV definierten Voraussetzungen durchführen lassen werden, habt ihr sicher Verständnis dafür, das wir noch etwas Vorlaufzeit benötigen, bevor wir auf unserer Anlage wieder mit dem Training beginnen.
So muss zum Beispiel die Platzbelegung definiert werden, Material für die Hygiene beschafft werden und von den Abteilungen ein Konzept zur Durchführung des Trainingsbetriebs erarbeitet und abgestimmt werden. Aktuell gehen wir von einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen aus. Wir informieren euch sobald feststeht für welche Mitglieder (Gymnastik & Fußball) wann das Training wieder beginnt.
UPDATE vom 5.Mai:
Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen aufgenommen werden:
Darf trotz der Aussetzung des Spielbetriebs trainiert werden?
Nein, Fußballtraining ist nach wie vor nicht möglich. Aktuell sind noch alle Sportstätten in Bayern gesperrt. Von daher kann auch vorerst kein Trainingsbetrieb stattfinden. Kontaktfreier Individualsport (kein Mannschaftssport!) mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai 2020 wieder zugelassen. Mannschaftssportarten (wie Fußball) sind nach wie vor untersagt. Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.
Ergänzung: Der Spielbetrieb für den Amateurbereich des BFV wird bis Ende August ausgesetzt. Weitere Infos: LINK
Für alle, die Hilfe beim Einkaufen benötigen, haben wir einen Einkaufshilfe eingerichtet. Michael Sperk koordiniert den Einsatz der Jugendspieler.
Wer den Service in Anspruch nehmen möchte, kann dies unter Nutzung folgender Kontaktdaten tun:
Leistung: Einkaufshilfe für Großraum Berg-am-Laim
Kontakt: msperk@web.de Mobil 0176 20247484
Weitere Infos zum Spiel- und Trainingsbetrieb des FC Phönix München e.V.
Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamts für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Stadt München und des BFV:
» Aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts
» Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) München
» FAQ des BFV – Antworten auf die drängendsten Fragen
» Verhalten bei Kontakt zu Risikopersonen. Stand 5.3.2020 Quelle RKI
Eure Vorstandschaft
Wichtig !!
Platzbespielbarkeit



Trainingsbetrieb | |
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Schlechtwetter |
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Schönwetter |
Aktuelle Hallenturniere/Auswärtsspiele
Datum | Tag | Anpfiff | Heim | Phönix | Ergebnis |
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10.05.2022 | Dienstag | 17:00h | TSV Zorneding U8 | U8/1-Jugend | 0:4 |
11.05.2022 | Mittwoch | 18:15h | Allg. SV Glonn U11 | U11/3-Jugend | 1:2 |
13.05.2022 | Freitag | 17:30h | SV Stadtwerke U13 | U13/2-Jugend | |
13.05.2022 | Freitag | 19:00h | Langenpreising | Senioren B | - |
14.05.2022 | Samstag | 13:00h | TSV München Ost U13 | U13/1-Jugend | 1:0 |
14.05.2022 | Samstag | 14:30h | Fortuna Unterhaching U14 | U14/2-Jugend | 8:1 |
15.05.2022 | Sonntag | 10:00h | SpVgg Markt Schwabener Au U12 | U12/1-Jugend | 0:0 |
15.05.2022 | Sonntag | 14:30h | TSV Milbertshofen | U19-Jugend | 5:1 |
17.05.2022 | Dienstag | 18:00h | ASV Dachau U11-4 | U11/1-Jugend | 4:2 |
18.05.2022 | Mittwoch | 19:30h | FC Unterföhring U15 | U15-Jugend | 0:7 |
20.05.2022 | Freitag | 17:30h | SV Dornach U9 | U9/2-Jugend | - |
21.05.2022 | Samstag | 9:15h | Allg. SV Glonn U8 | U8/1-Jugend | - |
21.05.2022 | Samstag | 10:45h | TSV Poing U11 | U11/1-Jugend | - |
21.05.2022 | Samstag | 11:00h | FC RW Oberföhring U13 | U13/1-Jugend | - |
21.05.2022 | Samstag | 11:00h | VfB Sparta München U12 | U12/2-Jugend | - |
21.05.2022 | Samstag | 12:30h | FC Perlach U14-2 | U14/2-Jugend | - |
21.05.2022 | Samstag | 12:30h | FC Perlach U13 | U13/2-Jugend | - |
21.05.2022 | Samstag | 13:45h | (SG) Gartenstadt/Srbija U11 | U11/2-Jugend | - |
21.05.2022 | Samstag | 15:30h | SV Helios-Daglfing U17 | U17-Jugend | - |
22.05.2022 | Sonntag | 15:30h | TSV Gräfelfing U19 | U19-Jugend | - |
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Einblicke in das Training des FC Phönix München e.V
Am Dienstag 9.5 und Mittwoch 10.5 kam der Fotograf Heiko Trurnit auf unsere Anlage, um Fotos vom Trainingsbetrieb des FC Phönix München machen. Heiko fotografiert seit Jahren auch unser Sommerturnier und so waren wir sicher, das auch die Bilder vom Trainingsbetrieb unseren Verein eindrucksvoll vorstellen werden.
Wir wurden nicht enttäuscht. Das Ergebnis von Heikos Arbeit könnt ihr euch direkt unter folgendem Link anschauen:
Noch einmal vielen Danke an Heiko für die tolle Arbeit.
Jugendtrainer gesucht

F- und G-Junioren Trainer gesucht
Aufgrund des kontinuierlichen Zuwachses bei unserem Fussballernachwuchs suchen wir aktuell Trainer für die F- und G-Junioren. Dabei soll es weniger um Ergebnisse gehen, sondern wichtig ist dass die Kinder mit viel Spass Ihre fußballerischen Fähigkeiten weiterentwickeln.
Du solltest folgendes mitbringen: Zuverlässigkeit, damit die Jugend/Kinder regelmäßig trainieren können. Spass und Interesse an der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Interesse am Jugend/Kinderfussball und die Bereitschaft hier ggfs. dazuzulernen Zeit für 2x Training am Nachmittag, Vorbereitung und die Spiele am Wochenende Grundlegende Fähigkeiten im Fussball sind hilfreich
Dich erwartet bei uns: Ein kollegiales und nettes miteinander im Jugendbereich Eine schöne Aufgabe mit tollen Kids und angenehmen Eltern Bei langfristigem Engagement die Möglichkeit einen Trainerschein zu machen Die Möglichkeit mit den Kindern ohne Ergebnisdruck Spaß haben zu können
Bei Interesse wendet Euch bitte an einen der beiden Jugendleiter:
Michael Kaltner 0151/14711035 jugend@fcphoenixmuenchen.de
Sylvia Blechinger 0152/56446075 sylvia-blechinger@t-online.de
Der FC Phönix sucht Sie!
Sie haben die Nase voll vom TV-Programm!?
Wir haben ein besseres! Werden Sie ehrenamtlicher Helfer beim FC Phönix München!
Wir suchen:
- Mithelfer in der Jugendleitung
- Mithelfer in der Kleinfeldkoordination
- Mithelfer in der Verwaltung
- Mithelfer im Festausschuss
- Trainer im Kleinfeldbereich
Klingt Kompliziert? Ist es nicht:
- Sie haben Spaß am Organisieren, Absprechen und an der Kommunikation mit Menschen und bringen sich gerne in gemeinnützige Arbeit ein? Dann haben Sie alles was sie brauchen, um die ersten drei Aufgaben zu bewältigen! (Und das beste: Sie müssen dafür noch nicht mal die Abseitsregel kennen!)
- Der Umgang mit Kindern bereitet Ihnen Spaß und Sie haben Erfahrungen im Fußball gesammelt? Dann werden Sie Trainer im Kleinfeldbereich! (Wir bieten für ambitionierte Trainer auch regelmäßig die Möglichkeit, sich zum Lizenztrainer (C-Schein) fortzubilden)
Super, wirklich, aber ich arbeite doch schon den ganzen Tag – was könnt Ihr mir bieten?
- Ein interessantes, abwechslungsreiches Ehrenamt in einem aufstrebenden Verein – und die Möglichkeit, Teil davon zu werden.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit verhilft zu neuen Erfahrungen, verhilft dazu, eigene Grenzen zu verschieben und vermittelt im besten Falle neue Kompetenzen und Kenntnisse. Neben dem Nutzen für andere oder das Gemeinwesen macht sie auch immer das eigene Leben reicher.
- Spaß – und zwar eine Menge.
Interesse?
Dann gleich eine E-Mail schreiben an:
vorstand@fcphoenixmuenchen.de,
jugend@@fcphoenixmuenchen.de
Oder einen Brief in den Briefkasten stecken. Oder sich direkt an die Vorstandschaft, Trainer oder Jugendleiter wenden. Oder Bekannten davon erzählen, die Interesse haben könnten. Oder…
Ihr, Christian Tholl
1. Vorstand